Ab 2012 keine Zahlungshinweise bei KFZ Steuer mehr
19. Januar 2011 by: adminAb 2012 wird die Versendung von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer an die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter eingestellt. Nur noch dieses Jahr werden die Zahlungshinweise versendet und auf diesen werden die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter auf den Wegfall des Services hingewiesen.
Ab 2012 müssen dann alle Fahrzeughalter an die pünktliche Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer denken. Es wird die Erteilung einer Einzugsermächtigung empfohlen, hierdurch wird eine verspätete Zahlung vermieden. Auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen sowie auf den Internetseiten der niedersächsischen Finanzämter gibt es die entsprechenden Vordrucke. 1985 wurden die Zahlungshinweise schrittweise eingeführt, hierdurch sollte das Zahlungsverhalten der Kfz-Halter verbessert werden.
2004 wurde die Fahrzeugzulassung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung abhängig gemacht, aus diesem Grund sind von der Einstellung der Zahlungshinweise nur Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die vor 2004 zugelassen worden sind. Insgesamt wurden rund 800.000 Zahlungshinweise in einem Jahr versendet und dies bei circa 5 Millionen zugelassener Fahrzeuge.
In anderen Bundesländern werden keine Zahlungshinweise versendet. Die Fortführung dieses Services kann ohne zusätzliche Kosten nicht mehr angeboten werden, da es Änderungen im postalischen Verfahren gegeben hat.