Glatteisunfälle steuermindernd geltend machen
20. Dezember 2010 by: adminIm Winter kommt es deutlich öfter zu Verkehrsunfällen, dies liegt an den Witterungsbedingungen. Viele der Unfallteilnehmer denken direkt bei einem solchen Ereignis an ihre Versicherung und an die entstehenden Kosten, doch die Oberfinanzdirektion Koblenz hat hierzu jetzt wertvolle Informationen herausgegeben.
Haben Unfallteilnehmer einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder bei einer beruflichen Fahrt oder sie werden in einen Unfall verwickelt, so können die Unfallteilnehmer diese Kosten als Werbungskosten Steuermindernd bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich zur Entfernungspauschale können die entstandenen Kosten abgesetzt werden, wenn diese nicht von einer dritten Seite ersetzt werden. Die Unfallteilnehmer können die Reparaturkosten vom eigenen Fahrzeug und vom Unfallgegner, Gutachterkosten, Schadenersatzleistungen, Gerichts- und Anwaltskosten angeben.
Vollkaskoversicherte können ihre Selbstbeteiligung bei der Steuererklärung geltend machen. Wird sich gegen eine Reparatur vom eigenen Fahrzeug entschieden, so kann die die Wertminderung geltend gemacht werden, wenn die gewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen ist. Die Kaufpreisminderung, nach einem Unfall, kann allerdings nicht geltend gemacht werden. Der erhöhte Versicherungsbeitrag kann als abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden.