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	<title>Buchführung &#124; Lohnbuchhaltung &#124; Facility Management</title>
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	<pubDate>Wed, 09 Mar 2011 13:25:16 +0000</pubDate>
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		<title>Abgeltungsteuer</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Mar 2011 13:25:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>

		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Finanzgericht Münster ist unter dem Aktenzeichen 6 K 607/11 das Musterverfahren vom Bund der Steuerzahler anhängig. Bei dem Musterverfahren, welches der Bund der Steuerzahler unterstützt, geht es gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs bei der Abgeltungsteuer.
Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, können seit der Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Werbungskosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Finanzgericht Münster ist unter dem Aktenzeichen 6 K 607/11 das Musterverfahren vom Bund der Steuerzahler anhängig. Bei dem Musterverfahren, welches der Bund der Steuerzahler unterstützt, geht es gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs bei der Abgeltungsteuer.</p>
<p>Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, können seit der Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Werbungskosten werden seit dem mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Person (1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) pauschal abgegolten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt jetzt prüfen, ob diese Regelung überhaupt zulässig ist. Die Prüfung erfolgt gerichtlich.</p>
<p>Die betroffenen Steuerzahler können sich jetzt nunmehr auf das neue Verfahren beim FG Münster berufen. Es ist allerdings noch fraglich, ob die Finanzverwaltung Einsprüche mit Hinweis auf dieses neue Verfahren ruhen lässt. Erst wenn das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig ist, besteht ein Anspruch auf Zwangsruhe. Unter der Angabe des neuen Aktenzeichens (6 K 607/11) sollten die Betroffenen dennoch versuchen, das Ruhen ihres Einspruchsverfahrens zu erreichen.</p>
<p>Bereits 2010 hatte der Kläger mit Hilfe des BdSt Klage beim Finanzgericht Münster eingelegt (frühere Az.: 6 K 3260/10 F und 6 K 1847/10 E), doch zu einer Klärung ist es damals nicht gekommen.</p>
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		<title>Pauschalzuschläge sind nicht steuerfrei (BFH)</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 15:39:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[BFH]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BFH musste über den folgenden Fall entscheiden: Ein ausschließlich im Langstreckendienst nach Übersee eingesetzter Flugkapitän erhielt neben seinem Grundgehalt eine monatlich gleich bleibende Flugzulage in Höhe von 37 % des Grundgehalts. Damit sollten - zur Vermeidung einer aufwendigen Berechnung anhand der tatsächlich geleisteten Dienste - die wechselnden Einsätze zur Nachtzeit, an Samstagen und Sonntagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BFH musste über den folgenden Fall entscheiden: Ein ausschließlich im Langstreckendienst nach Übersee eingesetzter Flugkapitän erhielt neben seinem Grundgehalt eine monatlich gleich bleibende Flugzulage in Höhe von 37 % des Grundgehalts. Damit sollten - zur Vermeidung einer aufwendigen Berechnung anhand der tatsächlich geleisteten Dienste - die wechselnden Einsätze zur Nachtzeit, an Samstagen und Sonntagen sowie allgemeine Berufserschwernisse abgegolten werden.</p>
<p>Ergänzend zum Tarifvertrag gingen die Tarifparteien davon aus, dass auf die Zuschlagskomponenten bestimmte Prozentsätze der Zulage entfielen (Nachtarbeit 20 %, Samstagsarbeit 7 %, Sonntagsarbeit 14,3 % &#8230;). Dementsprechend machte der Pilot für die Streitjahre (2002 und 2005) geltend, für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit seien jeweils 20 % + 14,3 % = rund 12.600 € bzw. 16.300 € seiner Bezüge steuerfrei zu belassen.</p>
<p>Der BFH, das Finanzamt sowie das Finanzgericht Baden-Württemberg gehen davon aus, dass für auf diese Weise gezahlte pauschale Zuschläge die Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht in Anspruch genommen werden kann. Werden die Zuschläge neben dem Grundlohn gezahlt, ist dies eine Vorraussetzung für eine Steuerbefreiung. Die Zuschläge dürfen nicht Teil der einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sein.</p>
<p>Pauschale Zuschläge sind steuerfrei, als sie den im Einzelnen ermittelten Zuschlägen für tatsächlich geleistete Stunden in diesen Zeiten entsprechen.</p>
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		<title>Einkommensteuererklärung via Elster</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Feb 2011 13:52:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>

		<category><![CDATA[Elster]]></category>

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		<description><![CDATA[Zu der Frage, ob die Änderung eines Steuerbescheids, der aufgrund einer unvollständigen Eingabe des Steuerpflichtigen im elektronischen Elster-Verfahren ergangen war, vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt habe, hat das das FG Rheinland-Pfalz Stellung genommen.
Bei dem vorliegenden Streitfall hat der Kläger, dieser ist freiberuflich sowie rechtsberatend tätig, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu der Frage, ob die Änderung eines Steuerbescheids, der aufgrund einer unvollständigen Eingabe des Steuerpflichtigen im elektronischen Elster-Verfahren ergangen war, vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt habe, hat das das FG Rheinland-Pfalz Stellung genommen.</p>
<p>Bei dem vorliegenden Streitfall hat der Kläger, dieser ist freiberuflich sowie rechtsberatend tätig, die <a href="http://www.busch-vm.de/buchhaltung">Einkommenssteuerklärung</a> für 2006 mit Hilfe des Steuerprogramms ElsterFormular 2006/2007 ausgefüllt und an das Finanzamt weitergeleitet. Nach dem Versenden reichte der Kläger eine sogenannte komprimierte <a href="http://www.busch-vm.de">Steuererklärung</a> in Papierform unterschrieben nach. Er hatte vergessen in dem elektronischen Formular in der Zeile 62 des Mantelbogens, die Frage nach Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken, zu beantworten.</p>
<p>Doch er leistete eine Zahlung in Höhe von circa 18.000 EUR. Er beantragte aus diesem Grund eine Änderung zu seinen Gunsten, doch dieser Antrag wurde vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, den Steuerpflichtigen treffe ein  - die begehrte Änderung ausschließendes - grobes Verschulden daran, dass die Geltendmachung der Zahlungen bei der ursprünglichen Einkommensteuerfestsetzung unterblieben sei. Das FG Rheinland-Pfalz sieht hier allerdings kein grobes Verschulden, denn als grobes Verschulden wird in der Rechtssprechung zum Beispiel gesehen, wenn der Steuerpflichtige auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage nicht antwortet.</p>
<p>Das Vergessen einer Eintragung sein nicht grob fahrlässig, denn gerade bei dem Ausfüllen von größeren Dokumenten können solche Fehler unterlaufen.</p>
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		<title>Ab 2012 keine Zahlungshinweise bei KFZ Steuer mehr</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Jan 2011 14:28:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[KFZ Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 2012 wird die Versendung von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer an die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter eingestellt. Nur noch dieses Jahr werden die Zahlungshinweise versendet und auf diesen werden die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter auf den Wegfall des Services hingewiesen.
Ab 2012 müssen dann alle Fahrzeughalter an die pünktliche Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer denken. Es wird die Erteilung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 2012 wird die Versendung von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer an die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter eingestellt. Nur noch dieses Jahr werden die Zahlungshinweise versendet und auf diesen werden die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter auf den Wegfall des Services hingewiesen.</p>
<p>Ab 2012 müssen dann alle Fahrzeughalter an die pünktliche Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer denken. Es wird die Erteilung einer Einzugsermächtigung empfohlen, hierdurch wird eine verspätete Zahlung vermieden. Auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen sowie auf den Internetseiten der niedersächsischen Finanzämter gibt es die entsprechenden Vordrucke. 1985 wurden die Zahlungshinweise schrittweise eingeführt, hierdurch sollte das Zahlungsverhalten der Kfz-Halter verbessert werden.</p>
<p>2004 wurde die Fahrzeugzulassung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung abhängig gemacht, aus diesem Grund sind von der Einstellung der Zahlungshinweise nur Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die vor 2004 zugelassen worden sind. Insgesamt wurden rund 800.000 Zahlungshinweise in einem Jahr versendet und dies bei circa 5 Millionen zugelassener Fahrzeuge.</p>
<p>In anderen Bundesländern werden keine Zahlungshinweise versendet. Die Fortführung dieses Services kann ohne zusätzliche Kosten nicht mehr angeboten werden, da es Änderungen im postalischen Verfahren gegeben hat.</p>
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		<title>Steuerpläne der SPD und Grünen</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Jan 2011 11:03:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Dienstwagenprivileg]]></category>

		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>

		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Spitzensteuersatz]]></category>

		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn es nach der SPD und den Grünen geht, werden zukünftig die Vermögenden und die Spitzenverdiener mehr Steuern bzw. mehr Abgaben zahlen. Die beiden Parteien möchten den beiden Gruppen tiefer in die Tasche greifen, um den Mittestand merklich zu entlasten. Desweiteren sollen hierdurch Gelder aufgebracht werden um Investitionen in die Bildung tätigen zu können.
Die Grünen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es nach der SPD und den Grünen geht, werden zukünftig die Vermögenden und die Spitzenverdiener mehr <a href="http://www.busch-vm.de">Steuern</a> bzw. mehr Abgaben zahlen. Die beiden Parteien möchten den beiden Gruppen tiefer in die Tasche greifen, um den Mittestand merklich zu entlasten. Desweiteren sollen hierdurch Gelder aufgebracht werden um Investitionen in die Bildung tätigen zu können.</p>
<p>Die Grünen fordern eine Vermögensabgabe für Millionäre, mit diesen Geldern soll der Schuldenabbau des Bundes vorangetrieben werden. Für die SPD ist es wichtig, die Gering- und Durchschnittsverdiener besser zu stellen, aus diesem Grund fordert die Partei eine spürbare Entlastung der Bezieher von Einkommen zwischen 800,00 und rund 3.000,00 Euro. Aber nicht nur die Vermögenden und Spitzenverdiener sollen zur Finanzierung der Entlastung beitragen, sondern auch die Rücknahme von diversen Steuergeschenken von der CDU/CSU sowie FDP sollen hierfür eingesetzt werden.</p>
<p>Desweiteren wird die Abschaffung des Ehesplittings gefordert. Die SPD möchte auch Änderungen im Bereich des Dienstwagenprivilegs vornehmen, dieses sollte sich klimaverträglich gestalten und der Emissionshandel soll auf den Schiffverkehr ausgedehnt werden. Die SPD möchte auch die Agrarförderung weiter ausbauen. Die Grünen möchten eine auf zehn Jahre befristete Vermögensabgabe für Millionäre einführen.</p>
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		<title>Arbeitnehmer profitieren erst in 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Jan 2011 16:29:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[BdSt]]></category>

		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

		<category><![CDATA[Steuervereinfachnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem großen Wurf der Bundesregierung, sollten die Arbeitnehmer mehr Netto von ihrem Brutto haben und auch der Papierkram sollte weniger werden. Doch aus dem großen Wurf wird wohl eher ein kleiner Wurf, wenn es nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums geht. Die Arbeitnehmer sollen erst 2012 entlastet werden.
Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bremst derzeitig einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem großen Wurf der Bundesregierung, sollten die Arbeitnehmer mehr Netto von ihrem Brutto haben und auch der Papierkram sollte weniger werden. Doch aus dem großen Wurf wird wohl eher ein kleiner Wurf, wenn es nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums geht. Die Arbeitnehmer sollen erst 2012 entlastet werden.</p>
<p>Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bremst derzeitig einen Großteil der angekündigten Steuervereinfachungen. Laut der „Welt“ wird ein großer Teil der Beschlüsse dieses Jahr nicht mehr umgesetzt werden. Nach dem Referentenentwurf des Ministeriums geht hervor, dass die Arbeitnehmer erst 2012 von der Erhöhung des Pauschbetrages um 80 Euro auf 1000 Euro profitieren werden. Erst 2012 soll die bessere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gelten.</p>
<p>Der Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, sieht das ganze als eine Posse und es sei nicht hinnehmbar, dass die Arbeitnehmer erst 2012 entlastet werden. Es gibt auch aus den eigenen Reihen Widerstand gegen den Zeitplan des Finanzministeriums. Laut dem finanzpolitischen Sprecher der FDP, Volker Wissing, wird der Gesetzentwurf den Bundestag so nicht verlassen. Die Maßnahmen möchte die FDP rückwirkend zum 01.01.2011 durchsetzen. Eine baldige Vorbereitungen für groß angelegte Steuererleichterungen fordert Wirsing.</p>
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		<title>Neues Jahr bringt Eltern weniger Geld</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Dec 2010 13:16:54 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>

		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verbraucher müssen 2011 mit einigen Änderungen rechnen beziehungsweise leben. Ab Januar steigen die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen von 14,9 auf 15,5 Prozent. Durch diese Erhöhung werden Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber mit jeweils 0,3 Prozentpunkten mehr belastet. Für die Arbeitgeber wurde ein Prozent von 7,3 Prozent vom Bruttoeinkommen festgelegt und dieser wird sich nicht erhöhen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verbraucher müssen 2011 mit einigen Änderungen rechnen beziehungsweise leben. Ab Januar steigen die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen von 14,9 auf 15,5 Prozent. Durch diese Erhöhung werden Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber mit jeweils 0,3 Prozentpunkten mehr belastet. Für die Arbeitgeber wurde ein Prozent von 7,3 Prozent vom Bruttoeinkommen festgelegt und dieser wird sich nicht erhöhen, da dieser Stand eingefroren wurde. Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent von ihrem Bruttogehalt und auch Rentner müssen diesen Satz zahlen.</p>
<p>Auch Eltern wird zukünftig Geld gestrichen. Sie erhalten 2011 nur noch 65 Prozent anstatt 67 Prozent vom Nettoeinkommen, wenn diese über 1.200 Euro liegt. Das Elterngeld wird somit gekürzt. Empfänger vom Arbeitslosengeld II, Top-Verdienern (die Reichensteuer zahlen) wird das monatliche Elterngeld von monatlich 300,00 Euro ganz gestrichen.</p>
<p>Wer in Zukunft eine Eigentumswohnung oder ein eigene Haus kauft, muss in einigen Bundesländern mehr Steuern zahlen. Vier Länder heben ab dem 01.01.2011 die Grunderwerbssteuer an. Im Saarland werden die Steuern auf 4 Prozent erhöht, in Niedersachsen und Bremen auf 4,5 Prozent und in Brandenburg auf 5 Prozent.  Ab 2011 können Arbeitzimmer wieder bis zu 1.250,00 Euro geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Regelung gilt rückwirkend bis zum 01.01.2007.</p>
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		<title>Glatteisunfälle steuermindernd geltend machen</title>
		<link>http://www.busch-vm.de/allgemein/glatteisunfalle-steuermindernd-geltend-machen.html</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 14:18:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Winter kommt es deutlich öfter zu Verkehrsunfällen, dies liegt an den Witterungsbedingungen. Viele der Unfallteilnehmer denken direkt bei einem solchen Ereignis an ihre Versicherung und an die entstehenden Kosten, doch die Oberfinanzdirektion Koblenz hat hierzu jetzt wertvolle Informationen herausgegeben.
Haben Unfallteilnehmer einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Winter kommt es deutlich öfter zu Verkehrsunfällen, dies liegt an den Witterungsbedingungen. Viele der Unfallteilnehmer denken direkt bei einem solchen Ereignis an ihre Versicherung und an die entstehenden Kosten, doch die Oberfinanzdirektion Koblenz hat hierzu jetzt wertvolle Informationen herausgegeben.</p>
<p>Haben Unfallteilnehmer einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder bei einer beruflichen Fahrt oder sie werden in einen Unfall verwickelt, so können die Unfallteilnehmer diese Kosten als Werbungskosten Steuermindernd bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich zur Entfernungspauschale können die entstandenen Kosten abgesetzt werden, wenn diese nicht von einer dritten Seite ersetzt werden. Die Unfallteilnehmer können die Reparaturkosten vom eigenen Fahrzeug und vom Unfallgegner, Gutachterkosten, Schadenersatzleistungen, Gerichts- und Anwaltskosten angeben.</p>
<p>Vollkaskoversicherte können ihre Selbstbeteiligung bei der Steuererklärung geltend machen. Wird sich gegen eine Reparatur vom eigenen Fahrzeug entschieden, so kann die die Wertminderung geltend gemacht werden, wenn die gewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen ist. Die Kaufpreisminderung, nach einem Unfall, kann allerdings nicht geltend gemacht werden. Der erhöhte Versicherungsbeitrag kann als abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden.</p>
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