Pflegebuchführung
Unter der so genannten Pflegebuchführung versteht man die Buchführung und Buchhaltung für Einrichtungen wie
- Altenheime / Seniorenheime
- Pflegeheime
- Pflegedienste
Ihre Buchführung erstellen wir nach der Pflegebuchführungs-Verordnung, bei der gewisse Richtlinien des Gesetzgebers eingehalten werden müssen und erstellen für Sie vorgeschriebene Anlagen- und Fördernachweise.
Neben den allgemeinen Auswertungen wie der BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), Vormonatsvergleich oder Soll-/Ist-Vergleich, übernehmen wir auch die gesetzlich normierte Pflegebuchführungskostenrechnung oder richten Ihnen diese ein und pflegen Ihre Daten regelmäßig.